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Hörsturzbehandlung

Der plötzliche Verlust des Hörvermögens durch Funktionsstörung der Hörnervenzellen bezeichnet mal als Hörsturz. Man geht davon aus, dass ein Hörsturz durch mangelnde Durchblutung des Innenohres, Befall des Hörorgans durch Viren oder auch durch Autoimmunprozesse des Körpers hervorgerufen wird. Streßsituationen wirken dabei begünstigend.

Wird eine Behandlung durch Gabe von entzündungshemmenden und durchblutungsfördenden Medikamenten, oder Infusionen frühzeitig in die Wege geleitet, so kann in den meisten Fällen das Hörvermögen wieder hergestellt werden. Häufig kommt es auch zur Spontanheilung. Bei Beschwerden sollte jedoch in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden.

Wenden Sie sich bei einer akuten Hörminderung zum Ausschluß eines Hörsturzes an einen HNO-Arzt.

Corona-Hinweis:
– Bitte denken Sie an die Maskenpflicht! Das tragen einer  FFP2 Maske beim Betreten der Praxis ist erforderlich.

– Besteht bei Ihnen Verdacht auf eine Coronainfektion, hatten Sie Kontakt mit einem Betroffenen oder leiden unter Symptomen die an eine Coronainfektion denken lassen, rufen Sie bitte zuerst in der Praxis (06131-227893) an. Wir beraten Sie über die nächsten Schritte.